Fragen und Antworten

Welche Wege stehen mir jetzt offen?

 

Bei Rückfragen erreichen Sie uns Mo – Fr.,  10.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

Tel:   03 81 / 68 69 82 40

FAX: 03 81 / 68 69 25 12

 

Email: service@vks-vertrieb.de

 

Post: Postfach 20 10 45 , 18071 Rostock

 

Warum habe ich auf einem freien Parkplatz ein Ticket erhalten?

 

Der Parkplatz, auf dem Sie Ihr Ticket erhalten haben, ist tatsächlich in Privatbesitz und wurde Kunden zur kostenlosen Nutzung, vorbehaltlich der dort gültigen Parkordnung, zur Verfügung gestellt.

Diese besagt, dass das Fahrzeug dort nur mit gültiger Parkscheibe und innerhalb einer durch den Eigentümer vorgegebenen Parkdauer abgestellt werden darf.

Bei Zuwiderhandlung wird durch unser Unternehmen im Rahmen von regelmäßigen Kontrollen der Verstoß festgestellt, fotografisch dokumentiert und ein Ticket mit Aufforderung zur Zahlung einer festgelegten Vertragsstrafe am Fahrzeug zugestellt.

 

Muss ich das Ticket bezahlen? Was passiert, wenn ich nicht bezahle?

 

Nach Ablauf der Zahlungsfrist, welche auf dem Zahlungsbeleg ausgewiesen ist,  werden wir eine Halterabfrage beim Kraftfahrzeugbundesamt einleiten. Bitte beachten Sie, dass hierdurch, wie auch durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand, erhebliche Mehrkosten entstehen können.

Nach Ablauf der Mahnfrist(-en) werden wir den Vorgang ggf. an ein Inkassobüro weiterleiten.

 

Ich habe keine Hinweise auf Parkscheibenpflicht gesehen!

 

Grundsätzlich muss an jeder Einfahrt mindestens ein sichtbares Schild stehen, auf dem die Grundbedingungen des freien Parkens, also die Parkscheibe und die maximale Parkdauer deutlich auf den ersten Blick zu sehen sind. Weiterhin muss die Folge der Nichtbeachtung, also die Vertragsstrafe, deutlich sichtbar sein.

All diesen Erfordernissen kommen wir selbstverständlich gern nach, indem wir zudem die Parkdauer wie auch die Vertragsstrafe neben der Parkscheibe nicht nur vergrößert darstellen, sondern sogar farblich hervorheben.

Zusätzlich werden auf dem Parkplatz grundsätzlich weitere Hinweisschilder montiert, die auf die Parkscheibenpflicht hinweisen. 

 

Ich war doch nur wenige Minuten weg, gibt es da ein Zeitlimit?

 

Täglich werden von verschiedenen Mitarbeitern in unregelmäßigen Intervallen Kontrollen durchgeführt. Hierbei ist es nicht feststellbar, ob ein Fahrzeug „erst“ seit kurzem ohne Parkkarte parkt oder bereits seit einem längeren Zeitraum abgestellt wurde, ganz einfach weil das einzige objektive Kontrollinstrument, die Parkscheibe, fehlt.

Im Rahmen der Gleichbehandlung aller ist es daher nur gerecht, jedes Fahrzeug gleich zu bewerten.

 

Hat mir das Ordnungsamt das Ticket ausgestellt? An wen kann ich mich wenden?

 

Nein, der Parkraum auf dem Privatgelände wird, abweichend von öffentlichen Räumen, häufig durch ein privates Unternehmen im Auftrag des Eigentümers kontrolliert.

Diese Kontrolle unterliegt nicht dem Ordnungsamt.

Daher wenden Sie sich bei berechtigten Einwänden oder Fragen bitte ausschließlich an unser Serviceteam:

Bei Rückfragen erreichen Sie Sie uns Mo – Fr.,  10.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

VKS Rostock

Postfach 20 10 45
18071 Hansestadt Rostock

Telefon: 03 81 / 68 69 82 40

(Mo - Fr: 10:00 Uhr - 16:00 Uhr)

 

FAX: 03 81 / 68 69 25 12

E-Mail: service@vks-vertrieb.de

 

 

Warum weicht die Vertragsstrafe vom üblichen Bußgeld auf öffentlichen Parkplätzen ab?

 

Die Höhe der Vertragsstrafe auf Privatgrundstücken richtet sich nicht 1:1 nach dem Bußgeldkatalog. Nach allgemeiner Rechtsauffassung darf der auf Privatgrundstücken veranlagte Wert der Vertragsstrafe deutlich abweichen, muss aber auf den Hinweisschildern eindeutig dargestellt sein.

 

Könnte nicht der Außendienst vor Ort meine Anfragen bearbeiten?

 

Dem Außendienstmitarbeiter vor Ort obliegt lediglich die Feststellung und Erfassung des jeweiligen Parkverstoßes sowie dessen Übermittlung. Dies beinhaltet keine Datenbearbeitung oder Nachbearbeitung in seinem Aufgabenbereich. Nach dem Ausstellen des Tickets bzw. der Übersendung der fallbezogenen Daten (fotografische Beweise wie Verwendungszweck) ist eine Bearbeitung nur noch im Backoffice nach Anfrage möglich.

 

Ist der Inhalt des Tickets ausreichend?

 

Selbstverständlich genügt der Inhalt allen gesetzlichen Anforderungen.

Darüber hinaus finden Sie auf den Tickets weitere nützliche Hinweise, wie zB. rechtliche Bestimmungen und Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.

 

Warum ist es wichtig, bei der Überweisung den Verwendungszweck anzugeben?

 

Aufgrund einer Vielzahl an zu kontrollieren Parkräumen ist es nicht möglich, einzelne Überweisungen ohne Verwendungszweck zuzuordnen. Aus diesem gehen unter anderem Ort, Datum und Kfz-Kennzeichen hervor. Damit die ordnungsgemäß entrichteten Tickets (und die damit einhergehenden Daten) gelöscht werden können und nicht versehentlich in Mahnung gegeben werden, benötigen wir einen möglichst vollständigen Verwendungszweck.

 

Was passiert mit den Fotos? Das sind doch meine Daten?

 

Grundsätzlich genügen wir selbstverständlich allen Anforderungen an Datenschutzgesetze.

Wir erstellen lediglich Fotos auf öffentlich zugänglichen Orten, wobei wir darauf achten, keinerlei für den Vorgang „unnötigen“ Details, wie Personen oder weitere Fahrzeuge zu erfassen. Wir erheben grundsätzlich keine Personendaten vor Ort, die verwendeten Daten werden unter hohen Sicherheitsaspekten nur für die Dauer der Bearbeitung archiviert.

 

Wie können Sie beweisen, dass ich wirklich ohne bzw. mit abgelaufener Parkscheibe geparkt habe?

 

Es werden von jedem Parkverstoß grundsätzlich mehrere Fotos erstellt, hierbei wird der Parkverstoß in verschieden Perspektiven (inklusive genauer Uhrzeit und GPS-Angaben) erstellt. Desweiteren wird ein Foto der Ticketübergabe an das Fahrzeug gefertigt. Bei Verstößen gegen die Parkzeit wird zusätzlich die Parkscheibe detailliert fotografiert.